Sofern der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages, aber bis zu 90 Tagen vor Mietbeginn kündigt, behält der Vermieter einen Betrag von 60,- Euro als Bearbeitungskosten ein. Die restliche Anzahlung wird erstattet.
Bei Rücktritt werden fällig:
– 90 - 60 Tage vor Mietbeginn = 20% des Übernachtungspreises
– 59 - 30 Tage vor Mietbeginn = 60% des Übernachtungspreises
– 29 - 7 Tage vor Mietbeginn = 80% des Übernachtungspreises
– 6 - 1 Tag/e bzw. am Tage des Mietbeginns und bei Nichtantritt des Mietverhältnisses = 100% des Übernachtungspreises
Bei späterer Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
Die vorgenannten Stornokosten sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Gelingt es, das Objekt für den im Mietvertrag angegebenen Mietzeitraum ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, so ermäßigt sich der zu zahlende Mietausfall um die anderweitig erzielten Einnahmen. Die 60,- Euro Bearbeitungskosten werden dennoch fällig.
Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter vorzuschlagen, ohne dass eine Verpflichtung des Vermieters besteht, diesen zu akzeptieren.
Stand: 9/2022
Corona-Regelung: Im Falle eines Einreiseverbots durch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Eindämmung der Corona-Pandemie erhält der Mieter die bereits gezahlte Summe zurück. Sollte die Einreise mit Auflagen verbunden sein (Corona-Test, Impfung o. ä.) so sind diese vom Mieter zu erfüllen.
Sollte der Mieter oder Mitreisende selbst erkrankt oder in Quarantäne sein, müssen die Stornokosten selbst getragen werden bzw. über die Reiserücktrittsversicherung des Mieters abgedeckt werden.